Wer zum 1. Januar seine KFZ Versicherung wechseln möchte, muss in den meisten Fällen bis zum 30. November seinen alten Vertrag kündigen.

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  • Bei Personenschäden bis 12 Mio. Euro pro Person
  • Maximale Flexibilität durch wählbare Bausteine
  • Rabattschutz zur Sicherung der Schadenfreiheitsklasse

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Foto: AXA.de